16.01.2011

Garmische Winterspiele: Bauern, Buben und Plan B

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„Es gab und gibt keinerlei Verhandlungen zwischen meinen Mandanten und mir und der Bewerberseite. Die entsprechenden Meldungen der bayrischen Staatsregierung und der Bewerbungsgesellschaft sind definitiv falsch und führen die Öffentlichkeit hinters Licht,“ so der Bauern-Anwalt Seitz im Deutschlandradio.



Hören Sie hier das überaus aufschlußreiche Interview, das Astrid Rawohl mit Ludwig Seitz am Samstag im DR geführt hat:

Interview mit Anwalt Ludwig Seitz im Deutschlandfunk


„Es gibt keinerlei Vertrauen in die bayrische Staatsregierung. Also kann es auch nicht erschüttert werden“, fuhr Seitz fort. 

Offensichtlich gibt es auch keinen von den Bewerbern oft angeführten Plan B, der beinhaltet, daß ein anderer Streckenverlauf für die alpinen Abfahrtsstrecken zur Verfügung steht.  Der Widerstand in Garmisch umfasst weit mehr als 150 Grundbesitzer, die – und das ist einer Öffentlickeit, die sich bezüglich des Hitlerfaschismus in jahrzehntelangem Vergessen übt, zum Teil vom Hitlerregime bereits nach 1936 zwangsenteignet wurden, als dieses noch plante, weitere Spiele auszurichten.


Seitz hierzu: „Unter meinen Mandanten sind Grundeigentümer, die damals schon mit Blick auf die Folgeolympiade nach 1936 enteignet wurden und die übrigens auch nach dem Krieg trotz flehentlicher Bitten nichts von ihren Ländereien zurückbekommen haben.“

Und so stellen sich die Angaben in Katharina Witts Bittbuch, daß die Evaluierungskomission des IOC im März im Übrigen auf seinen Wahrheitsgehalt prüfen wird, als Illusion, Manifestation von Un- und Halbwahrheiten, Mangel an jeglichem Fingerspitzengefühl und Fehlen jeglicher Bürgernähe heraus.


Aber natürlich gibt es einen hochgeheimen Plan B -  B wie Bubenstück:
Zwangsenteignung der Bauern durch die bayrische Staatsregierung, unterstützt von Angela Merkel, die ja auch verlauten ließ, daß die Winterspiele im nationalen Interesse seien.
  • Pech für die schneidigen Politiker der bayrischen Sattsregierung dabei ist allerdings, daß die grüne Abgeordnete Viola von Cramon beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags ein Gutachten erstellen ließ.
Dessen Fazit:
Nach bisheriger Rechtsprechung gilt das Gemeinwohl, in dessen öffentlichem Interesse enteignet werden kann, für den Bau von öffentlichen Straßen, Flughäfen und Deichen, zur Sicherstellung der Energieversorgung oder auch zur Ausweisung öffentlicher Parkflächen in einem Naherholungsgebiet. Gemeinsam war den höchstrichterlichen Urteilen eines: Enteignung kommt nur infrage, wenn das allgemeine Interesse auf Dauer ausgerichtet ist. Auch nach Olympia also, folgern die Bundestagsjuristen, „müsste das Gemeinwohlerfordernis zu bejahen sein, damit die Enteignung verhältnismäßig wäre“. Parkplätze, Sicherheitszäune oder Messanlagen, die nach den Spielen wieder abgebaut werden, erfüllen diesen Maßstab zweifelsfrei nicht. Deshalb seien die Enteignungspläne „bedenklich“. (via DR) und Bauernland in Sportlerhand?

Olympia 1936 in Garmisch




Mittlerweile wird in Erwartung des Plan B, also der zeitweiligen Zwangsenteignung, auch ein Bürgerbegehren gegen Olympia mit Garmischer Beteiligung angestrebt.

Es ist zu hoffen, daß die Bauern den Buben aus München die Grenzen zeigen.
Plan A ist hoffentlich demnächst umsetzbar: Abwahl der CSU und ihrem ganzen Spezi-Filzhaufen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

es war sehr interessant zu lesen. Ich möchte Ihren Beitrag in meinem Blog zu finden sind. Es können? Und du et ein Konto auf Twitter?.